{"id":745,"date":"2016-03-10T18:51:46","date_gmt":"2016-03-10T18:51:46","guid":{"rendered":"https:\/\/houzez05.favethemes.com\/?page_id=745"},"modified":"2025-10-14T08:51:54","modified_gmt":"2025-10-14T06:51:54","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/immo24seven.at\/wordpress\/index.php\/agb\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<p>Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen in der jeweils geltenden Fassung (in der Folge: \u201eAGB\u201c) gelten f\u00fcr die gesamte Gesch\u00e4ftsverbindung zwischen<\/p>\n<ul>\n<li>der 24sevenImmobilien GmbH mit der Gesch\u00e4ftsanschrift \u201eBruckerstra\u00dfe 132, 8600 Bruck an der Mur, in der Folge: \u201eMakler\u201c und<\/li>\n<li>dem jeweiligen Gesch\u00e4ftspartner = Auftraggeber, Interessent oder vermittelter Dritter, in der Folge: \u201eKunde\u201c.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Inhalt des Maklervertrages <\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Makler wird bei Abschluss eines Maklervertrages damit betraut, die in der Immobilienmaklerverordnung BGBl II 1996\/297 idgF angef\u00fchrten Gesch\u00e4fte \u2013 insbesondere Tausch, Kauf bzw. Verkauf von Liegenschaften, Liegenschaftsanteilen, Wohnungseigentum sowie Mietvertr\u00e4ge betreffend Gesch\u00e4ftsr\u00e4ume, Wohnungen und Einfamilienh\u00e4usern sowie Pachtvertr\u00e4ge betreffend Liegenschaften und Unternehmen \u2013 zu vermitteln.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li>Im Falle des Abschlusses eines Alleinvermittlungsauftrages verpflichtet sich der Auftraggeber, f\u00fcr das zu vermittelnde Gesch\u00e4ft keinen anderen Makler in Anspruch zu nehmen. Wird der Alleinvermittlungsvertrag vom Auftraggeber nach Ablauf der der vereinbarten Frist nicht schriftlich verl\u00e4ngert, wandelt sich dieser in einen unbefristeten schlichten Maklervertrag, der von beiden Vertragsteilen ohne Angabe von Gr\u00fcnden jederzeit mit sofortiger Wirkung schriftlich aufgel\u00f6st werden kann. Im Rahmen eines schlichten Maklervertrages ist der Auftraggeber berechtigt, auch andere Immobilienmakler einzuschalten, verpflichtet zu setzen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li>Dem Makler ist es gestattet, als Doppelmakler t\u00e4tig zu sein, wird aber bekannt gegeben, falls er mit dem zu vermittelnden Dritten in einem famili\u00e4ren oder wirtschaftlichen Naheverh\u00e4ltnis steht.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li>Der Makler ist grunds\u00e4tzlich nicht verpflichtet, Angaben des Auftraggebers auf deren Wahrheitsgehalt zu \u00fcberpr\u00fcfen, sondern darf auf deren Richtigkeit vertrauen. Soweit der Auftraggeber dem Makler schuldhaft unrichtige Informationen erteilt, haftet er dem Makler f\u00fcr diese dadurch entstehende Sch\u00e4den und (allenfalls frustrierte) Aufwendungen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"5\">\n<li>Der Auftraggeber verpflichtet sich neben der Zahlung einer Provision gem\u00e4\u00df Punk III. dieser AGB, den Makler bei Aus\u00fcbung seiner Vermittlungst\u00e4tigkeit redlich zu unterst\u00fctzen und eine Weitergabe von mitgeteilten Interessenten zu unterlassen. Der Auftraggeber wird den Makler dar\u00fcber hinaus bei einer \u00c4nderung seiner Vermiet-, Verpacht- bzw. Verkaufsabsichten hier\u00fcber unverz\u00fcglich schriftlich informieren. W\u00e4hrend der Dauer eines allenfalls abgeschlossenen Alleinvermittlungsauftrages verpflichtet sich der Auftraggeber dar\u00fcber hinaus, dem Makler jene Personen unverz\u00fcglich schriftlich bekannt zu geben, die sich direkt an den Auftraggeber gewendet haben.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Provision <\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Falls im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, gelten die in der Immobilienmaklerverordnung BGBl II 1996\/297 angef\u00fchrten H\u00f6chstprovisionss\u00e4tze zuz\u00fcglich 20 % UST als vereinbart.<\/li>\n<li>Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Bezahlung der Provision an den Makler, falls dieser dem Vertragspartner des Auftraggebers das betreffende Objekt namhaft gemacht hat; die Provision geb\u00fchrt dem Makler auch, wenn er in anderer Weise als durch Namhaftmachung des betreffenden Objektes (z.B. durch vermittelnde T\u00e4tigkeit) verdienstlich geworden ist.<\/li>\n<li>Die Zahlung der Provision wird weites f\u00fcr den Fall vereinbart, dass der Auftraggeber die vom Makler namhaft gemachten Interessenten einer anderen Person weitergibt, mit welcher das Gesch\u00e4ft zustande kommt, oder ein gesetzliches oder vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausge\u00fcbt wurde, oder wenn innerhalb von drei Jahren nach Beendigung des Auftrages mit einem Interessenten, dem die Liegenschaft w\u00e4hrend der Vertragszeit namhaft gemacht wurde, eine Miet- oder\/bzw. Pacht- oder Kaufeinigung zustande kommt.<\/li>\n<li>Dar\u00fcber hinaus wird f\u00fcr die Dauer eines allenfalls abgeschlossenen Alleinvermittlungsauftrages vereinbart, dass der Auftraggeber die Provision auch dann zu zahlen hat, wenn \u2013 er den Alleinvermittlungsauftrag vertragswidrig ohne wichtigen Grund vorzeitig aufl\u00f6st oder \u2013 das Gesch\u00e4ft w\u00e4hrend der Dauer des Alleinvermittlungsauftrages vertragswidrig durch die Vermittlung eines anderen vom Auftraggeber beauftragten Makler oder auf andere Art zustande gekommen ist \u2013 oder das im Alleinvermittlungsauftrag bezeichnete Gesch\u00e4ft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen f\u00fcr das Zustandekommen des Gesch\u00e4ftes erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterl\u00e4sst.<\/li>\n<li>Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Provisionsanspr\u00fcche des Maklers aufzurechnen. Dieser Aufrechnungsverzicht gilt nicht f\u00fcr Forderungen des Auftraggebers, welche vom Makler schriftlich anerkannt oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt wurden.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Energieausweisvorlagegesetz (EAVG)<\/strong><\/p>\n<p>Information: Seit 1.1.2009 besteht f\u00fcr den Verk\u00e4ufer\/Vermieter die Verpflichtung zur Vorlage eines g\u00fcltigen Energieausweises. Seit Inkrafttreten des EAVG 2012 am 1.12.2012 m\u00fcssen bei Anzeigen in Druckwerken und elektronischen Medien der Heizw\u00e4rmebedarf (HWB) und der Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE) angeben werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><strong>Pflichten des Auftraggebers<\/strong><\/p>\n<p>Der Auftraggeber hat den Makler bei seiner Vermittlungst\u00e4tigkeit redlich zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p>Der Auftraggeber hat den Makler \u00fcber den Abschluss eines vom Makler vermittelten oder eines einen Provisionsanspruch ausl\u00f6senden Gesch\u00e4fts sowie \u00fcber Folgegesch\u00e4fte gem\u00e4\u00df Punkt 2.7. zu informieren. Diese Informations\u00adpflichten gelten bis 24 Monate nach Beendigung des Makler\u00advertrages weiter.<\/p>\n<p>Jede Bekanntgabe der vom Makler angebotenen Objekte bzw. der von ihm namhaft gemachten Interessenten durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Maklers.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Im Falle eines Alleinvermittlungsauftrags ist der Anbieter verpflichtet, dem Makler jene Personen bekannt zu geben, die sich w\u00e4hrend der Dauer des Alleinvermittlungsauftrags direkt an ihn gewendet haben.<\/p>\n<p>Wurde eine Gesch\u00e4ftsgelegenheit nur dem Interessenten namhaft gemacht, hat dieser \u2013 sofern er mit dem Anbieter unmittelbar in Kontakt tritt \u2013 diesen unverz\u00fcglich davon zu verst\u00e4ndigen, dass ihm das Angebot vom Makler namhaft gemacht wurde.<\/p>\n<p>Ist dem Auftraggeber eine vom Makler namhaft gemachte Gesch\u00e4ftsgelegenheit bereits bekannt, hat er dies dem Makler unverz\u00fcglich mitzuteilen.<\/p>\n<p>Wenn das vermittelte Rechtsgesch\u00e4ft vom Anbieter bereits anderweitig abgeschlossen wurde oder er aus anderen Gr\u00fcnden an einer Gesch\u00e4ftsanbahnung nicht mehr interessiert ist, ist er verpflichtet, dies dem Makler unverz\u00fcglich mitzuteilen.<\/p>\n<p>Allf\u00e4llige Sch\u00e4den, die dem Makler aufgrund Verletzung dieser Auftraggeberpflichten entstehen, sind vom Auftraggeber zu ersetzen.<\/p>\n<p><strong>R\u00fccktrittsrechte<\/strong><\/p>\n<p>Der Verbraucher kann von einem Fernabsatzvertrag oder einem au\u00dferhalb von Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gr\u00fcnden zur\u00fccktreten. Die Frist zum R\u00fccktritt beginnt bei Dienstleistungsvertr\u00e4gen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.<\/p>\n<ul>\n<li>13 FAGG (1) Die Erkl\u00e4rung des R\u00fccktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die R\u00fccktrittsfrist ist gewahrt, wenn die R\u00fccktrittserkl\u00e4rung innerhalb der Frist abgesendet wird.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Ausnahmen vom R\u00fccktrittsrecht<\/p>\n<ul>\n<li>18 FAGG (1) Der Verbraucher hat kein R\u00fccktrittsrecht bei Fernabsatz- oder au\u00dferhalb von Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen geschlossenen Vertr\u00e4gen \u00fcber Dienstleistungen, wenn der Unternehmer \u2013 auf Grundlage eines ausdr\u00fccklichen Verlangens des Verbrauchers nach \u00a7 10 sowie einer Best\u00e4tigung des Verbrauchers \u00fcber dessen Kenntnis vom Verlust des R\u00fccktrittsrechts bei vollst\u00e4ndiger Vertragserf\u00fcllung \u2013 noch vor Ablauf der R\u00fccktrittsfrist nach \u00a7 11 mit der Ausf\u00fchrung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollst\u00e4ndig erbracht wurde.<\/li>\n<\/ul>\n<p>R\u00fccktritt vom Immobiliengesch\u00e4ft nach \u00a7 30 a KSchG<\/p>\n<p>Ein Auftraggeber (Kunde), der Verbraucher (\u00a7 1 KSchG) ist, kann binnen einer Woche schriftlich seinen R\u00fccktritt erkl\u00e4ren wenn, er seine Vertragserkl\u00e4rung am Tag der erstmaligen Besichtigung des Vertragsobjektes abgegeben hat,\u00a0 seine Erkl\u00e4rung auf den Erwerb eines Bestandrechts (insbes. Mietrechts), eines sonstigen Gebrauchs- oder Nutzungsrechts oder des Eigentums gerichtet ist, und<\/p>\n<p>zwar an einer Wohnung, an einem Einfamilienwohnhaus oder einer Liegenschaft, die zum Bau eines Einfamilienwohnhauses geeignet ist, und dies zur Deckung des dringenden Wohnbed\u00fcrfnisses des Verbrauchers oder eines nahen Angeh\u00f6rigen dienen soll.<\/p>\n<p>Die Frist beginnt erst dann zu laufen, wenn der Verbraucher eine Zweitschrift der Vertragserkl\u00e4rung und eine R\u00fccktrittsbelehrung erhalten hat, d. h. entweder am Tag nach Abgabe der Vertragserkl\u00e4rung oder, sofern die Zweitschrift samt R\u00fccktrittsbelehrung sp\u00e4ter ausgeh\u00e4ndigt worden ist, zu diesem sp\u00e4teren Zeitpunkt. Das R\u00fccktrittsrecht erlischt jedenfalls sp\u00e4testens einen<\/p>\n<p>Monat nach dem Tag der erstmaligen Besichtigung. Die Vereinbarung eines Angelds, Reugelds oder einer Anzahlung vor Ablauf der R\u00fccktrittsfrist nach \u00a7 30 a KSchG ist unwirksam.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Sonstige Bestimmungen <\/strong><\/p>\n<p>Soweit der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist und im Inland seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen<\/p>\n<p>Aufenthalt hat oder im Inland besch\u00e4ftigt ist, gilt diese Gerichtsstandsvereinbarung gem\u00e4\u00df \u00a7 14 Konsumentenschutzgesetz nur, wenn dadurch die Zust\u00e4ndigkeit eines Gerichtes begr\u00fcndet wird, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gew\u00f6hnliche Aufenthalt oder Ort der Besch\u00e4ftigung des Auftraggebers liegt. Der Makler ist jedenfalls berechtigt, den Auftraggeber auch vor jedem sonstigen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen. Die Gesch\u00e4ftsbeziehung zwischen dem Makler und dem Auftraggeber unterliegt \u00f6sterreichischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Gerichtsstand: <\/strong><\/p>\n<p>Gerichtsstand und Erf\u00fcllungsort ist Leoben. F\u00fcr Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsst\u00e4nde, soweit diese nicht abbedungen werden k\u00f6nnen. F\u00fcr s\u00e4mtliche Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien wird \u00f6sterreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vereinbart.<\/p>\n<p>AGB \u2013 Stand 05\/2020<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen in der jeweils geltenden Fassung (in der Folge: \u201eAGB\u201c) gelten f\u00fcr die gesamte Gesch\u00e4ftsverbindung zwischen der 24sevenImmobilien GmbH mit der Gesch\u00e4ftsanschrift \u201eBruckerstra\u00dfe 132, 8600 Bruck an der Mur, in der Folge: \u201eMakler\u201c und dem jeweiligen Gesch\u00e4ftspartner = Auftraggeber, Interessent oder vermittelter Dritter, in der Folge: \u201eKunde\u201c. \u00a0 Inhalt des Maklervertrages Der Makler [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/immo24seven.at\/wordpress\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/745"}],"collection":[{"href":"https:\/\/immo24seven.at\/wordpress\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/immo24seven.at\/wordpress\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/immo24seven.at\/wordpress\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/immo24seven.at\/wordpress\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=745"}],"version-history":[{"count":6,"href":"https:\/\/immo24seven.at\/wordpress\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/745\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2984,"href":"https:\/\/immo24seven.at\/wordpress\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/745\/revisions\/2984"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/immo24seven.at\/wordpress\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=745"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}